Verkehrsanordnung
Verkehrsrechtliche Anordnungen, heißt unter anderem Straßenbeschilderungen, -markierungen, Signalanlagen zur Regelung des ruhenden und fließenden Verkehrs können je nach Sachverhalt auf Zeit oder auf Dauer erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass die Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung zuständig ist. Dies ist im Fall der Gemeinde Köngen das Landratsamt Esslingen. Die Gemeinde gibt zu jeder geplanten Anordnung eine Stellungnahme ab.
Voraussetzungen
Schriftlicher Antrag
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag per Post oder Mail (strassenverkehrsamt@lra-es.de) an die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Esslingen
Fristen
Beantragung mindestens 14 Werktage vor Maßnahmenbeginn.
Unterlagen
Je nach Sachverhalt Skizze, Foto, Lageplan, Verkehrszeichenplan, Angaben über Beginn und Ende, Angabe des Verkehrssicherers
Kosten
Laut Gebührensatzung des Landratsamtes Esslingen
Sonstiges
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Straßenverkehrsbehörde
Zuständigkeit
Landratsamt Esslingen - Straßenverkehrsbehörde
Vertiefende Informationen
Homepage Straßenverkehrsbehörde: https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Ansprechpartner+Strassenverkehrsbehoerde.html
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung: https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-1110741686/19386374/Antrag%20auf%20Erteilung%20einer%20verkehrsrechtlichen%20Anordnung%2003-2022.pdf
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
Freigegeben durch die Gemeinde Köngen