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Rathaus
Dienstleistungen

Verkehrsanordnung

Verkehrsrechtliche Anordnungen, heißt unter anderem Straßenbeschilderungen, -markierungen, Signalanlagen zur Regelung des ruhenden und fließenden Verkehrs können je nach Sachverhalt auf Zeit oder auf Dauer erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass die Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung zuständig ist. Dies ist im Fall der Gemeinde Köngen das Landratsamt Esslingen. Die Gemeinde gibt zu jeder geplanten Anordnung eine Stellungnahme ab.

Voraussetzungen

Schriftlicher Antrag

Verfahrensablauf

Schriftlicher Antrag per Post oder Mail (strassenverkehrsamt@lra-es.de) an die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Esslingen

Fristen

Beantragung mindestens 14 Werktage vor Maßnahmenbeginn.

Unterlagen

Je nach Sachverhalt Skizze, Foto, Lageplan, Verkehrszeichenplan, Angaben über Beginn und Ende, Angabe des Verkehrssicherers

Kosten

Laut Gebührensatzung des Landratsamtes Esslingen

Sonstiges

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Straßenverkehrsbehörde

Zuständigkeit

Landratsamt Esslingen - Straßenverkehrsbehörde

Organisationseinheiten

Gemeinde KöngenOrtStöffler-Platz 1 73257Köngen
Ortspolizeibehörde/OrdnungsamtOrtStöffler-Platz 1 73257Köngen

Freigabevermerk

Freigegeben durch die Gemeinde Köngen