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Rathaus
Dienstleistungen

Gewerbeabmeldung Köngen

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.

Hinweis: Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.

Anzeigepflichtig für die Abmeldung sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Für die Gewerbeabmeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe-Abmeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht zum Download zur Verfügung.

Wenn die Abmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Erfolgt Ihre Gewerbeabmeldung schriftlich, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.

Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Hinweis: Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Unterlagen

ausgefülltes Formular.

Kosten

12,00 Euro.

Bearbeitungsdauer

Die Anzeige Ihrer Gewerbeabmeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung beziehungsweise Betriebsauflösung fällig.

Zuständigkeit

2236104

Organisationseinheiten

Gemeinde KöngenOrtStöffler-Platz 1 73257Köngen
BürgerbüroOrtStöffler-Platz 1 73257Köngen

Freigabevermerk

Freigegeben von Gemeinde Köngen am 17.07.2012