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Friedhof Köngen

Der an der Kurt-Huber-Straße und der Bilderhäuslenstraße gelegene Friedhof wurde 1964 angelegt. Auf dem Gelände des Friedhofs befindet sich auch die Friedhofskapelle für die Trauerfeiern.

Bestattungsarten:
Erdbestattung: Bei der Erdbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Als Grabstätten stehen Erdreihen- und Erdwahlgräber zur Verfügung.
Feuerbestattung: Mit dem Begriff Feuerbestattung wird die Verbrennung des Leichnams und die Beisetzung der Überreste in einer Aschenkapsel definiert. Als Grabstätten stehen in Köngen Urnenreihen- und Urnenwahlgräber zur Verfügung.

Der Unterschied zwischen Reihen- und Wahlgräbern besteht in der Nutzungsdauer der Grabstätte. Bei Reihengräbern endet die Nutzungsdauer mit der per Satzung festgelegten Ruhezeit. Bei Wahlgräbern kann das Nutzungsrecht nach Ablauf der Zeit verlängert werden. Außerdem stehen bei Wahlgräbern auch Gräber zur Mehrfachbelegung zur Verfügung.

Urnenstelen stehen in Köngen nicht zur Verfügung. Dem Bedarf an Grabstätten mit geringem Pflegeaufwand wurde durch die Zulassung der Vollabdeckung bei Urnengrabstellen Rechnung getragen.

Auf Wunsch ist in Köngen eine Urnenbestattung auch in einer anonymen Grabstelle möglich.

Voraussetzungen

Grundsätzlich können alle verstorbenen Einwohner der Gemeinde auf dem Friedhof Köngen bestattet werden. Hierzu zählen auch Personen die Einwohner der Gemeinde waren, jedoch wegen eines Aufenthalts z.B. in einer Pflegeeinrichtung zuletzt andernorts gemeldet waren.

Im Übrigen kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Bestattung Auswärtiger in Betracht. Hierzu bedarf es der Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung.

Zuständigkeit

Die Friedhofsverwaltung befindet sich bei der Gemeindeverwaltung.

Terminierung und Durchführung der Bestattungen erfolgt durch das örtliche Bestattungsunternehmen.

Organisationseinheiten

Gemeinde KöngenOrtStöffler-Platz 1 73257Köngen
Allgemeine VerwaltungOrtStöffler-Platz 1 73257Köngen

Freigabevermerk

Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 20.08.2012