Erdbestattung Köngen
Die Erdbestattung ist noch die häufigste Bestattungsform in Deutschland. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihengrab (einmalige Nutzung für die Dauer der Ruhezeit) oder Wahlgrab (Verlängerung der Nutzung und je nach gewählter Grabform Mehrfachbelegung möglich) beigesetzt.
Lage und Größe der Gräber, Ruhezeiten, Gebühren und weitere Details (z.B. Grabpflege) werden von der Friedhofsverwaltung, heißt hier Gemeindeverwaltung Köngen, per Satzung festgesetzt.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
Voraussetzungen
- Der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk).
- Die Todesart ist nicht (mehr) ungeklärt, beziehungsweise die Freigabe des Leichnams erfolgte durch die Staatanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts.
Verfahrensablauf
Eventuell muss bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht, oder eine Genehmigung zur Bestattung Auswärtiger beantragt werden.
Fristen
Die Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und muss innerhalb von vier Tagen durchgeführt werden. Diese Frist kann auf Antrag durch das Landratsamt Esslingen verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken entgegenstehen.
Unterlagen
Todesbescheinigung.
Kosten
Die Bestattungsgebühren errechnen sich nach Grabart, Nutzungsdauer, Nutzung der Aussegnungshalle und anderem und können der Friedhofsatzung entnommen werden.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG).
- Friedhofsatzung der Gemeinde Köngen.
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 20.08.2012