Ausländische Besucher
Nicht in jedem Fall können Bekannte und Verwandte ohne weiteres aus dem Ausland zu Besuchszwecken nach Deutschland einreisen. Zum Erhalt des Visum müssen diese eine, mit einer Verpflichtungserklärung verknüpfte Einladung vorlegen.
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Einladende für alle mit dem Besuch verbundenen Kosten aufzukommen. Dazu gehören nicht nur Unterbringung und Verpflegung, sondern auch Versorgung im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit etc.
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag.
Unterlagen
Aktuelle Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers über ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis, bzw. bei Selbständigen ein entsprechender Einkommensnachweis, oder gegebenenfalls Rentenbescheid.
Die letzten drei Lohnabrechnungen.
Wohnraumbescheinigung, bzw. Grundsteuerbescheid.
Ausweis / Pass.
Genaue Angaben zum Besucher: Name, Vorname, Geburtdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Tag der Einreise, Pass-Nummer.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
Kosten
25,00 Euro.
Bearbeitungsdauer
1 Tag.
Rechtsgrundlage
§ 68 Aufenthaltsgesetz vom 30.07.2004.
Zuständigkeit
2243592
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 17.07.2012