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Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen. Zuständige Behörde ist stets die Behörde, die für die Durchführung der Rechtsvorschrift sachlich und örtlich zuständig ist., gegen die verstoßen wird.

Die Gemeinde Köngen als Ortspolizeibehörde ist insbesondere zuständig für Verstöße gegen das Melderecht, Teile des Straßengesetzes, des Sonn- und Feiertagsgesetzes und gegen örtliche Satzungen wie auch die Polizeiverordnung der Gemeinde u.a.

Ordnungswidrigkeitenanzeigen werden aber auch für andere Bereiche entgegen genommen und den zuständigen Stellen weitergeleitet.

Verfahrensablauf

Jeder, der einen Verstoß beobachtet hat, kann unter Angabe seines Namens und seiner Adresse Anzeige erstatten. Bis zum Abschluss des Verfahrens ist er Zeuge und wird als solcher gegebenenfalls auch in einem anschließenden Gerichtsverfahren geladen.

Ohne das Vorhandensein eines Zeugen können keine Verfahren durchgeführt werden, das heißt anonyme Anzeigen können nicht weiter verfolgt werden.

Fristen

Die Meldung muss, aufgrund teilweise sehr kurzer Verjährungsfristen, umgehend nach Feststellung des Verstoßes erfolgen.

Unterlagen

Im Einzelfall Identitätsnachweis des Anzeigenden.

Genaue Angaben zum Verstoß: Datum, Uhrzeit, Ort, Art des Verstoßes, Personenbeschreibung, oder wenn bekannt Name des Verursachers. Wenn Fahrzeuge beteiligt sind: Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Hersteller.

Kosten

Für den Anzeigenden: keine.

Zuständigkeit

2243592

Organisationseinheiten

Gemeinde KöngenOrtStöffler-Platz 1 73257Köngen
Ortspolizeibehörde/OrdnungsamtOrtStöffler-Platz 1 73257Köngen

Freigabevermerk

Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 02.07.2012