Plakatierung
Zu unterscheiden ist zwischen Plakaten, die nur kurzzeitig für einen bestimmten Anlass aufgestellt werden und Werbetafeln, die als dauerhafte Werbeeinrichtung dienen.
Grundsätzlich ist jede zeitlich begrenzte Plakatierung verkehrsrechtlich genehmigungspflichtig (baurechtliche Bestimmungen bleiben unberührt). Im Genehmigungsverfahren wird insbesondere geprüft ob die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder das Ortsbild beeinträchtigt werden. Dafür sind nicht nur Größe, Ausgestaltung und Aufstellungsort der Plakate ausschlaggebend, sondern auch ihre Anzahl. Dies gilt auch für Plakate, die zwar auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, aber Auswirkungen auf Verkehrsgeschehen und Ortsbild haben können.
Soweit in Ausnahmefällen eine Genehmigungsfreiheit besteht, wird ein eingehender Antrag als Anzeige zur Kenntnis genommen und entsprechend bestätigt.
Formulare
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich mit Angabe der Anzahl, Größe und der geplanten Aufstellungsorte einzureichen.
Fristen
Die Antragstellung sollte mindestens 4 Wochen vor Aufstellungsbeginn erfolgen.
Unterlagen
Unter Umständen kann es notwendig werden ein Muster oder eine Beschreibung der Plakate beizufügen.
Kosten
Je nach Umfang der Erlaubnis, mindestens jedoch 15 Euro.
Bearbeitungsdauer
3 Wochen.
Zuständigkeit
2243592
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
Freigegeben von Gemeinde Köngen am 02.07.2012